Liebe Schüler….jetzt mal gaaanz tief durchatmen. Falls Ihr jemals der Ansicht gewesen sein solltet, dass es in der heutigen Zeit schwer ist, Schüler zu sein…… Aber lest und staunt selbst:
Wusstet Ihr, dass zu früheren Zeiten die Eltern der Schüler für das unentschuldigte Fernbleiben ihrer Kinder von der Schule hart bestraft wurden? Das ist kein Scherz und wird sicherlich in der einen oder anderen Familie mit einigen körperlichen Repressalien gegen die Zöglinge verbunden gewesen sein. So reichte der, heute noch den älteren Bürgern von Glöthe bekannte, Lehrer Fritze Bollmann im Oktober die Liste der zu verordneten Strafen an die Polizei weiter.
Falls Ihr es nicht lesen könnt:
Die Druckschrift ist in Altdeutsch. Die Schreibschrift ist Sütterlin, welche in den Volksschulen bis 1941 gelehrt wurde. (Übrigens gibt es heute auch noch die Möglichkeit, sich darin belehren zu lassen – nämlich in der Alten Elementarschule zu Gernrode.)
Für das Fehlen an einem Schultag wurde das Familienoberhaupt zu 0,50 Mark Geldstrafe, wahlweise durch einen halben Tag Gefängnis zu ersetzen, verdonnert. Das mag sich in heutigen Zeiten sehr milde anhören. Wenn aber die Witwe einen solchen Strafbefehl bekam, so ist davon auszugehen, dass sie für den Unterhalt ihrer Familie mindestens einen 12Stunden-Tag hatte. Ebenso wie der Arbeiter in der Fabrik und auf dem Gutshof. Ersparnisse, die solche Ausgaben eben mal zuließen, gab es sicherlich auch nicht. Das monatliche Einkommen eines Arbeiters betrug um die 160 Reichsmark, noch ärmer mag die Witwe gewesen sein. Eine solche Strafe war ergo für die Familien, ob Haft oder Geld, sehr schmerzhaft und führte sicherlich zur Disziplinierung.
Dieser Art der Strafe entgingen übrigens die Eltern, die für ihre Zöglinge Privatschulen wählen konnten.
Aber das ist schon wieder eine andere Geschichte…..